Erhöhung der Grundsteuer

Am 17. 04. 2019 tagte der Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Es wurde eine modifizierte Geschäftsordnung, die Aufhebung einer Datenschutzsatzung, eine Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung und die Abschaffung der Straßenausbausatzung zur Annahme empfohlen.

Umfangreicher war die Diskussion über die Erhöhung der Grundsteuer.

Die Kämmerin, Frau Nörenberg, hatte schon in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass bei einer möglichen Inanspruchnahme von Fehlbetragszuweisungen, die Gemeinde die Mindesthebesätze der Elementarsteuersätze erhöhen müsste.

So die der Grundsteuer B von derzeit 330% auf 425%!

Dies würde eine eine Mehrbelastung vieler Bürger verursachen, wie die folgende Beispielrechnung verdeutlicht:

Derzeitige Situation: Messbetrag von 100 x 3,30% = 330€
Mögliche Situation:   Messbetrag von 100 x 4,25% = 425€
Mehrbelastung:                                                                                95€

Jede Bürgerin kann an Hand des eigenen Messbetrages die Summe der ins Haus stehenden Erhöhung selbst errechnen.

Der Finanzausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat eine entsprechende Erhöhung zur Annahme empfohlen. Von den 7 stimmberechtigten Mitgliedern waren leider nur 4 anwesend.

Halle in alten Zeiten

Im Jahresabschluss für 2019 konnte der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 9183,21€ ausgeglichen werden.

Die Gemeinde verfügt immer noch über einen Geldbestand von 464 457,60€

Op ewig ungedeelt

Die Argumentation mit der Inanspruchnahme möglicher Fehlbetragszuweisungen ist haushaltsrechtlich nachvollziehbar. Dennoch hätten wir auch „bürgerfreundlicher“ entscheiden können.

  1. Die neuen Modalitäten zur Berechnung der zukünftigen Grundsteuer sind auf Bund-Länderebene noch nicht beschlossen worden. Wir wissen deshalb nicht, was uns erwartet.
  2. Die Gemeinde nagt noch nicht am Hungertuch und verfügt über Rücklagen.
  3. Sparansätze im Haushalt für 2019 fehlen. Die Argumentation der FWI, man müsse sich erst einmal eine Übersicht über die monitäre Haushaltslage machen, erscheint nach fast einem Jahr Wartezeit nicht mehr nachvollziehbar.
  4. Hausbesitzer (Ruheständler) die über überschaubare Einkünfte verfügen, werden die Erhöhungen, die schon für 2019 rückwirkend gelten, nicht einfach aus dem Ärmel schütteln können. Es geht um Summen von 100€ – 300€ jährlich.
  5. Es ist auch nicht klar, in welcher Höhe mögliche Fehlbetragszuweisungen überhaupt gezahlt werden.

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 12.06.2019 dennoch eine neue Satzung über die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Grundsteuer A ( Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 380%
Grundsteuer B ( Grundstücke) 425%
Gewerbesteuer 380%

Zum Vergleich die Hebesätze von Seefeld im Landkreis Starnberg von 2019:

Grundsteuer A 290%
Grundsteuer B 290%
Gewerbesteuer 300%

Reichtum wird geschont – Armut hingegen – nicht „belohnt“.

Die SPD Idstedt geht trotzdem davon aus, dass auch nach dieser Erhöhung der Elementarsteuern die Gemeinde in Zukunft ihre originären Ausgaben einmal auf den Prüfstand stellt.

Schreibe einen Kommentar