Neue Grundsteuer 2025

Auf der letzten Fi.-Wi.- Ausschusssitzung des Jahres sind u.a. neue Hebesätze für die Bemessung der Grundsteuer beschlossen worden. Auffällig ist die vorgeschlagene Steigerung der Berechnung des Hebesatzes der Grundsteuer B, von bisher 425% auf sage und schreibe 570%. Ob der Vorschlag eine Mehrheit in der Gemeindevertretung findet, bleibt abzuwarten. Auf Grund der Mehrheitsverhältnisse wird dieser Beschluss wohl Anwendung finden. Die nächste GV tagt am 11.12.24, in der Alten Schule, um 19.30 Uhr.

Der Wert für die Gewerbesteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde hingegen von derzeit 380% auf 259% auf gesengt. In dem Text, der die Maßnahme begründet heißt es, dass dies insgesamt „aufkommensneutral ausgestaltet“ wird. Weiter heißt es aber, „einige werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, andere weniger“. Wer allerdings von der Neuregelung betroffen ist, erschließt sich allen Beteiligten nicht. Man denke primär an die Gemeinde, hieß es von den Befürwortern. Den Bürgern, die von den Neuregelungen negativ betroffen sind, bringt der Weihnachtsmann eine unfreundliche Überraschung.