Auf der letzten Fi.-Wi.- Ausschusssitzung des Jahres sind u.a. neue Hebesätze für die Bemessung der Grundsteuer beschlossen worden. Auffällig ist die vorgeschlagene Steigerung der Berechnung des Hebesatzes der Grundsteuer B, von bisher 425% auf sage und schreibe 570%. Nun hat die Mehrheit der Idstedter Wählergemeinschaft in der letzten Gemeindevertretersitzung 2024 den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B beschlossen. In einer Zeit, da vielen Menschen täglich für die Aufrechterhaltung ihrer Immobilie schon sehr vieles abverlangt wird, stellt sich die Frage, ist dass das neue Bürgerverständnis 2025?
Der Wert für die Gewerbesteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde hingegen von derzeit 380% auf 259% auf gesenkt. In dem Text, der die Maßnahme begründet heißt es, dass dies insgesamt „aufkommensneutral ausgestaltet“ wird. Weiter heißt es aber, „einige werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, andere weniger“. Wer allerdings von der Neuregelung betroffen ist, erschließt sich allen Beteiligten nicht. Man denke primär an die Gemeinde, hieß es von den Befürwortern. Den Bürgern, die von den Neuregelungen negativ betroffen sind, bringt der Weihnachtsmann daher eine unfreundliche Überraschung.